Bürgergeld endgültig beschlossen

Bürgergeld-Hartz4

Nach dem Bundestag stimmte am am 25.11.2022 auch der Bundsrat endültig der Reform von Hartz 4 (zukünftig Bürgergeld) zu. Somit kann ab 1.1.2023 das Bürgergeld als Nachfolger eingeführt werden. Der geänderten Gesetzesvorlage wurde zugestimmt womit die Umsetzung bis Ende des Jahres erfolgen kann. Damit steigen die Bezüge in der Grundsicherung um mehr als 53 auf künftig 502 Euro pro Monat für alleinstehende Erwachsene an.

Betroffene sollen mehr als vorher weiterqualifiziert werden oder eine Ausbildung oder Umschulung erhalten, dazu sollen sie mehr Unterstützung vom Jobcenter erhalten. Des weiteren dürfen Empfänger der Grundsicherung künftig mehr hinzuverdienen - zum Beispiel mit einem Minijob.

Nach dem Beschluss sicherte die Bundesagentur für Arbeit eine pünktliche Auszahlung des Bürgergelds ab Januar zu - "Wir haben nun Klarheit und können loslegen"

Kritiker der Einigung sagen "Die Erhöhung der Sätze für Bedürftige sei nichts weiter als ein kleiner Inflationsausgleich". Auch danach werde u.A. auf Grund der hohen Inflation bei vielen Familien weiterhin Geld für das Notwendigste zum Leben fehlen. Darunter wüden vor allem Kinder leiden.